Mittwoch, 23. Dezember 2009 Unterzeichnet: Ehrenkodex eMail-Marketing des DDV |
| Sebrus Berchtenbreiter, geschäftsführender Gesellschafter der promio.net GmbH, hat den Ehrenkodex eMail-Marketing des DDV in der Version 09/2009 unterzeichnet. Sinn und Zweck des Kodexes ist die Sicherstellung der Qualität und Seriösität des digitalen Dialogmarketings. Dies beinhaltet die Beachtung „aller relevanten gesetzlichen Vorschriften in den Bereichen des digitalen Dialogmarketings“ sowie die Verpflichtung der ständigen Verbesserung von Kenntnisse, Fähigkeiten und Arbeitstechniken (Quelle: DDV -
|
| Zurück |


Neu ist seit September 2009 unter anderem die Regelung bezüglich der Adresserhebung generell und insbesondere über das sog. Co-Sponsoring-Verfahren. So müssen der Werbeweg eMail und der Werbegegenstand (z.B. Art der angebotenen Ware) für den Werbeinwilligenden deutlich erkennbar sein. Des Weiteren muss der Einwilligende die Möglichkeit haben, seine Einwilligung gegenüber dem Opt-in-Empfänger und allen Sponsoren zentral beim Opt-in-Empfänger zu widerrufen.



