| Eine erteilte Zustimmung für die Zusendung von Werbe-eMails rechtfertigt nach Ansicht des LG Berlin (Urt. v. 2. Juli 2004, 15 O 653/03) die Zusendung lediglich in der darauffolgenden Zeit. Erfolgt die Zusendung erst zwei Jahre später, sei diese von der Zustimmung des Werbeadressaten nicht mehr gedeckt. |
|
|
|
|
News




