Auch ein rechtmäßig erworbenes Werbeeinverständnis ist nicht auf ewig haltbar. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten daher die Frequenz und Effizienz der eigenen Kunden-Kommunikation überprüft werden. Wann die Einwilligung verfällt und wie Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen können, erläutern wir in diesem Beitrag.
Im April des letzten Jahres urteilte das Landgericht München, dass die Werbeeinwilligung im E-Mail-Marketing nach eineinhalb Jahren Inaktivität verfällt. Heißt: Auch wenn Sie eine rechtskonforme Werbeeinwilligung vorweisen können, ist diese nicht auf ewig haltbar und die Frequenz der eigenen E-Mail-Kommunikation sollte stets im Auge behalten werden. Diese eineinhalb Jahre der „Haltbarkeit“ einer Zustimmung können aber auch in anderer Hinsicht als guter Richtwert dienen. Wenn sich ein Vermarkter mehr als achtzehn Monate nicht bei seinen Interessenten gemeldet hat, dann kann in der Tat nicht mehr von einer Kundenbeziehung sondern eher von einer versuchten Wiederaufnahme ebendieser gesprochen werden.
Um diesem langfristigen Verlust der Kundenbeziehung entgegenzuwirken, sollten Sie daher auf eine regelmäßige Kommunikation mit dem Empfänger setzen. Dies ist vor allem relevant bei Werbebeständen, die gerade nicht regelmäßig durch den Versand von Newslettern angeschrieben werden und bei denen die ein oder andere Adresse schnell durch den Zielgruppenfilter fallen kann. Dies führt zu ungenutzten Potenzialen und unterm Strich zu weniger Umsatz. Eine schnelle und effiziente Lösung können hier Autokampagnen sein.
Bei den Autokampagnen handelt es sich um vordefinierte Mailings, die automatisiert an ausgewählte Adressen und Zielgruppen versandt werden. An wen diese Mails gehen und wann, kann dabei individuell festgelegt werden. Durch die volle Automatisierung, müssen die Kampagnen nur einmalig eingerichtet werden und können, wenn gewünscht, endlos weiterlaufen. Eine automatische Adressierung Ihrer gewählten Zielgruppe ist garantiert. Überraschen Sie Ihre Empfänger mit außergewöhnlichen Inhalten, wie zum Beispiel Geburtstags- oder Namenstagsmailings, abhängig davon, wie Sie sich bei dem Empfänger positionieren möchten. Auch können Sie all jenen Empfängern, die zum Beispiel innerhalb der letzten sechs Monate nicht mehr angeschrieben worden sind, mit einem kleinen Bonus oder einem Gutschein überraschen. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.
Wichtig ist, klare Kaufimpulse zu setzen um sich im Gedächtnis des Konsumenten zu verankern. Sollte sich in Ihrem spezifischen Fall kein Anlass finden, den Empfänger außerhalb der Regelkommunikation anzusprechen, dann sollten Sie zumindest sicherstellen, dass seine Adresse nach achtzehn Monaten der Inaktivität aus dem Verteiler entfernt wird. Einfache Automatismen können hier prüfen, wann der Nutzer zum letzten Mal angeschrieben worden ist und ihn nach Ablauf der Frist sperren oder gar löschen. Auf diese Weise, sind Sie auf der sicheren Seite.





